• Dokumentationszentrum des Landes für die Opfer der Diktaturen in Deutschland
Ab 1933 urteilte die nationalsozialistische Justiz im Schweriner Landgericht am Demmlerplatz über politische Gegner. Nachdem am gleichen Ort von 1945 bis 1953 sowjetische Militärtribunale abgehalten worden waren, nutzte das Ministerium für Staatssicherheit der DDR den Gebäudekomplex als Untersuchungsgefängnis. Im Juni 2001 wurde das Dokumentationszentrum des Landes für die Opfer der Diktaturen in Deutschland eröffnet.
Bild:Schwerin, 2003, Eingang der Gedenkstätte, Dokumentationszentrum
Schwerin, 2003, Eingang der Gedenkstätte, Dokumentationszentrum
Das Schweriner Landgericht, ein monumentaler Repräsentativbau aus dem Jahr 1916, diente nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 als Sitz des mecklenburgischen Sondergerichts. Während Sondererlasse und Notverordnungen Massenverhaftungen politischer Gegner möglich machten, dienten die neu geschaffenen Sondergerichte deren schneller Aburteilung. In der Zeit des Zweiten Weltkriegs reichten bereits geringe Verdachtsmomente für die Verurteilung durch ein Sondergericht aus, wenn der Staatsanwalt die Ansicht vertrat, »dass durch die Tat die öffentliche Ordnung und Sicherheit besonders schwer gefährdet wurde«. Neben dem Sondergericht hatte auch das Erbgesundheitsgericht seinen Sitz im Schweriner Landgericht. Dieses ordnete Zwangssterilisierungen aufgrund des 1933 erlassenen »Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses« an. Zu den Opfern dieser Politik zählten sowohl Menschen mit vererbbaren Krankheiten als auch solche, die einfach zu einer »unerwünschten« Bevölkerungsgruppe gehörten.
Im April 1945 befreiten amerikanische Truppen Schwerin. Ab Juli 1945 wurde Mecklenburg Teil der Sowjetischen Besatzungszone. Das Schweriner Justizgebäude diente fortan als Sitz der sowjetischen Militärtribunale (SMT). Diese Tribunale hatten offiziell den Auftrag, Kriegsverbrechen sowie Handlungen, die gegen die Alliierten gerichtet waren, zu ahnden. Die sowjetischen Justizbehörden erhoben jedoch nicht nur gegen ehemalige Nationalsozialisten Anklage: Auch tatsächliche und vermutete Gegner des neuen politischen Systems wurden aufgrund »konterrevolutionärer Verbrechen« verurteilt.
1950 wurde in der DDR das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) gegründet, deren wichtigste Aufgabe die Verfolgung politischer Gegner war. Von 1954 bis 1989 nutzte die Schweriner Bezirksverwaltung des MfS den Gerichtskomplex als Untersuchungsgefängnis.
Bild:Schwerin, 2003, Eingang der Gedenkstätte, Dokumentationszentrum
Schwerin, 2003, Eingang der Gedenkstätte, Dokumentationszentrum
Von 1933 bis 1945 verurteilten die Nationalsozialisten im Schweriner Sonder- und Erbgesundheitsgericht Menschen aus politischen, religiösen und »rassenhygienischen« Gründen. Schwerin war auch Schauplatz von Prozessen, die der Unterdrückung religiöser Gruppen dienten, wie zum Beispiel die Prozesse gegen Pastoren der Evangelischen Landeskirche 1934 und eine Serie von Prozessen gegen Angehörige der Zeugen Jehovas. In der Zeit des Krieges nahm das Ausmaß an politischer Verfolgung kontinuierlich zu. Aufgrund von Tatbeständen wie »Heimtücke«, »Rundfunkverbrechen« oder »Feindbegünstigung« ergingen durch das Sondergericht Schwerin zahlreiche Urteile, darunter auch zum Tode.
Nach Kriegsende wurden sowjetische Militärtribunale im Schweriner Gerichtskomplex abgehalten und viele, zum Teil willkürlich Verhaftete gefangen gehalten. Das Tribunal verhängte viele drakonische Strafen.
Ab 1954 zählte der Gerichtskomplex zu einem der 16 Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums für Staatssicherheit. Einschüchternde Maßnahmen, wie vollständige Isolation und physische sowie psychische Folter prägten die Haftbedingungen.
Bild:Schwerin, 2004, Blick durchs Fenster, Dokumentationszentrum
Schwerin, 2004, Blick durchs Fenster, Dokumentationszentrum

Bild:Schwerin, 2004, Gefangenenhaus, Dokumentationszentrum
Schwerin, 2004, Gefangenenhaus, Dokumentationszentrum
Nach der Auflösung des Ministeriums für Staatssicherheit wurde das Gebäude 1990 wieder der Schweriner Justiz übergeben. 1993 forderte der Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR erstmals die Erschließung des Gebäudes als Gedenkstätte und als Ort politischer Bildungsarbeit. Nach Zustimmung der Landesregierung sollte der ehemalige Zellentrakt zu einem Dokumentationszentrum umgewandelt werden. Im Jahr 2000 übernahm die Landeszentrale für politische Bildung die Trägerschaft für die Einrichtung, die am 6. Juni 2001 durch den Bundespräsidenten eröffnet wurde. Der Aufbau der dreiteiligen Dauerausstellung konnte 2005 abgeschlossen werden. Heute widmet sich das Dokumentationszentrum vor allem aus regionaler Perspektive der Geschichte der politischen Verfolgung im 20. Jahrhundert.
Bild:Schwerin, 2003, Außenansicht, Dokumentationszentrum
Schwerin, 2003, Außenansicht, Dokumentationszentrum

Bild:Schwerin, 2004, Innenraum, Dokumentationszentrum
Schwerin, 2004, Innenraum, Dokumentationszentrum
Name
Dokumentationszentrum des Landes für die Opfer der Diktaturen in Deutschland
Adresse
Obotritenring 106
19055 Schwerin
Telefon
+49 (0)385 745 299 11
Fax
+49 (0)385 777 884 7
Web
http://www.dokumentationszentrum-schwerin.de/
E-Mail
dokuzentrum-schwerin@lpb.mv-regierung.de
Öffnungszeiten
dienstags bis freitags 12.30 bis 16.00 und nach Vereinbarung
Angebot
Dauerausstellung zur politischen Justiz von 1933 bis 1989, Lehrerfortbildung, Studientage, Führungen