Gedenkstätte für Flüchtlinge zur Zeit des Zweiten Weltkrieges

Gedenkstätte für Flüchtlinge zur Zeit des Zweiten Weltkrieges


Während des Zweiten Weltkrieges versuchten Tausende, in der Schweiz Zuflucht zu finden, um Krieg und dem nationalsozialistischen Terror zu entkommen. Viele wurden an der schweizerischen Grenze zurückgewiesen, darunter auch Tausende Juden. 2011 in Riehen, in direkter Nachbarschaft zu Basel und zur deutschen Grenze eröffnet, eröffnet, erinnert die Gedenkstätte für Flüchtlinge zur Zeit des Zweiten Weltkrieges an die Menschen, denen die Schweiz den Einlass verweigerte und die oftmals anschließend in deutsche Lager deportiert wurden.

Geschichte

Während des Zweiten Weltkrieges wurde die neutral gebliebene Schweiz nicht von der deutschen Wehrmacht angegriffen, blieb daher von Kriegshandlungen verschont. Jedoch spielte sie trotzdem eine wichtige Rolle als Aufnahmeort für Flüchtlinge.

Bereits vor dem Kriegsbeginn nahm die Schweiz einen wachsenden Zustrom von Flüchtlingen auf: zunächst eine relativ kleine Anzahl von deutschen Juden und Intellektuellen nach dem Machtantritt der Nationalsozialisten im Januar 1933, danach auch österreichische Juden und eine zunehmende Anzahl von deutschen Juden nach dem »Anschluss« Österreichs und der »Reichspogromnacht« vom November 1938. Aus Angst vor einer »Überfremdung« beschlossen die schweizerischen Behörden, eine strenge Flüchtlingspolitik umzusetzen: Somit wurde die Definition von politischen Flüchtlingen stark eingeschränkt und Juden nicht als politische Flüchtlinge anerkannt. Außerdem schloss die Schweiz am 5. Oktober 1938 ein Abkommen mit dem nationalsozialistischen Deutschland ab, der zufolge hatte, dass Juden aus dem Deutschen Reich mit einem »J-Stempel« im Pass gekennzeichnet wurden. Dies ermöglichte ihre systematische Zurückweisung durch die schweizerischen Behörden. Die Mehrheit der zurückgewiesenen Juden konnten dem Zugriff der Nationalsozialisten nicht entkommen und wurden später in deutsche Konzentrations- und Vernichtungslager deportiert. Auch Sinti und Roma waren von Einreiseverboten und Ausweisungen betroffen. Erst am 12. Juli 1944 erteilten die schweizerischen Behörden die allzu späte offizielle Weisung, alle an Leib und Leben gefährdeten Zivilisten aufzunehmen.

In diesem Kontext wurde die an der deutschen Grenze gelegene Gemeinde Riehen zu einem zentralen Fluchtweg: Riehen war nämlich der Ausgangspunkt der »Eisernen Hand«, eines Streifens, der sich nach Deutschland erstreckte und aus Materialmangel von den deutschen Behörden nicht umzäunt wurde. Allerdings wurden von dort aus auch zahlreiche Flüchtlinge, darunter viele Juden, nach ihrer Kontrolle durch die schweizerischen Behörden abgewiesen.

Opfergruppen

Während des Zweiten Weltkrieges nahm die Schweiz 290.000 Schutzsuchende auf, darunter 60.000 Zivilisten. Von den aufgenommenen Zivilisten waren 28.000 Juden.

Insgesamt wurden zwischen 1939 und 1945 über 20.000 Zivilisten an der schweizerischen Grenze zurückgewiesen, darunter rund 5.500 Juden und eine unbekannte Anzahl von Sinti und Roma. Die genaue Anzahl der an der Riehener Grenze abgewiesenen Flüchtlinge bleibt unbekannt.

Erfahre mehr über Schweiz

Während des Zweiten Weltkrieges blieb die neutrale Schweiz eine Ausnahme in Europa: Im Gegensatz zu anderen neutralen Ländern wie Belgien und Norwegen wurde die Schweiz nicht von der deutschen Wehrmacht angegriffen. Tatsächlich ließ die deutsche Heeresleitung zusammen mit dem italienischen Militär im Juni 1940 unter dem Decknamen »Operation Tannenbaum« einen Angriffsplan gegen die Schweiz erarbeiten, der aber nie ausgeführt wurde, weil der Krieg gegen Großbritannien und später die Sowjetunion für Berlin Priorität hatte. Somit blieb die Schweiz bis zum Kriegsende weitestgehend von Kriegshandlungen verschont, obwohl einige Städte wie Zürich und Basel durch unbeabsichtigte Bombenabwürfe beschädigt wurden. Dennoch spielte die Schweiz eine wichtige Rolle im Krieg, vor allem durch Handel und finanzielle Zusammenarbeit sowohl mit den Achsenmächten als auch mit den Alliierten. So wickelte das nationalsozialistische Deutschland zwischen 1939 und 1945 über 75 Prozent seiner Goldgeschäfte mit dem Ausland über die Schweiz ab und verkaufte Gold im Wert von rund einer Milliarde Schweizer Franken an die Schweizerische Nationalbank. Auf der anderen Seite kaufte die Schweiz zur selben Zeit Gold im Wert von fast 3 Milliarden Schweizer Franken von den Alliierten. Außerdem schloss die Schweiz parallele Abkommen mit den Achsenmächten und den Alliierten ab, um beiden Seiten Kredite zu gewähren. Diese aktive wirtschaftliche Verflechtung mit dem nationalsozialistischen Deutschland sorgte für zunehmende Kritik von den Alliierten, vor allem nach der militärischen Wende vom Winter 1942-1943. Die Schweiz diente auch als Aufnahmeort für Flüchtlinge während des Zweiten Weltkrieges. Insgesamt nahm die Schweiz 290.000 Schutzsuchende auf, darunter längerfristig 104.000 Soldaten und 60.000 Zivilisten. Von den aufgenommenen Soldaten wurde die Mehrheit in Lagern wie dem »Concentrationslager« Büren an der Aare und dem Internierungslager Girenbad interniert. Von den zivilen Flüchtlingen waren rund 28.000 Juden. Aufgrund der restriktiven Flüchtlingspolitik der Schweiz wurden Juden jedoch zunächst nicht als politische Flüchtlinge anerkannt, was zu zahlreichen Zurückweisungen führte. Außerdem wurden deutsche und österreichische Juden ab 1938 durch einen »J-Stempel« im Pass gekennzeichnet, was ihre Zurückweisung durch die schweizerischen Behörden vereinfachte. Auch Sinti und Roma waren von Einreiseverboten und Ausweisungen betroffen. Erst im Juli 1944 erteilten die schweizerischen Behörden die offizielle Weisung, alle an Leib und Leben gefährdeten Zivilisten aufzunehmen. Insgesamt wurden somit zwischen 1939 und 1945 über 20.000 Zivilisten an der schweizerischen Grenze zurückgewiesen, darunter rund 5.500 Juden und eine unbekannte Anzahl von Sinti und Roma. Gleichzeitig wurden fast 1.000 schweizerische Staatsbürger, die während des Zweiten Weltkrieges im Ausland gelebt hatten, in deutsche Konzentrationslager verschleppt. 200 kamen dabei ums Leben. In der unmittelbaren Nachkriegszeit wurde zunächst relativ wenig getan, um die Rolle, die die Schweiz im Zweiten Weltkrieg spielte, kritisch zu hinterfragen. Impulsgebend waren jedoch der Flüchtlingsbericht von Carl Ludwig (1957) und der Bericht über die Neutralität der Schweiz von Edgar Bonjour (1970) sowie kritische Werke von Schriftstellern wie Max Frisch und Stefan Keller. Erst ab den 1990er Jahren schritt die Aufarbeitung der schweizerischen Zeitgeschichte voran. Einen wichtigen Schritt machte dabei Ende 1995 der damalige Bundespräsident Kaspar Villiger, als er sich zum ersten Mal für das an jüdischen Verfolgten begangene Unrecht entschuldigte. Daraufhin beauftragte das Parlament im folgenden Jahr eine Unabhängige Expertenkommission (UEK) unter der Leitung des Historikers Jean-François Bergier, um die schweizerische Wirtschafts- und Flüchtlingspolitik während des Zweiten Weltkrieges eingehend zu untersuchen. Die UEK veröffentlichte im März 2002 ihren Schlussbericht, den sogenannten Bergier-Bericht. Obwohl der Bericht sowohl in der Öffentlichkeit als auch in der Historiografie kritisiert wurde, öffnete er die Tür für eine differenzierte Auseinandersetzung mit der schweizerischen Zeitgeschichte und schuf Distanz zum Mythos der Schweiz als Zufluchtsort für Verfolgte. Zur selben Zeit schlossen sich einige schweizerische Großbanken zusammen, um sogenannte nachrichtenlose Vermögen von Holocaust-Opfern zu untersuchen und zurückzuerstatten. Seit 2004 ist die Schweiz Mitglied der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA). Heute zählt man 54 lokale Holocaust-Denkmäler in der Schweiz sowie neu entstandene Initiativen wie die Gedenkstätte für Flüchtlinge zur Zeit des Zweiten Weltkrieges in Riehen und den Gedenkpfad von Thônex an der französischen Grenze. Außerdem ist die Eröffnung des ersten nationalen Denkmals für die Opfer des Nationalsozialismus in der Schweiz für 2027/28 vorgesehen. Das Denkmal soll aus einem zentralen Erinnerungsort in Bern und einem Vermittlungszentrum im Kanton St. Gallen bestehen.

Erinnerung

In der Nachkriegszeit war die Aufarbeitung der Rolle, die die Schweiz im Zweiten Weltkrieg gespielt hatte, eine mühsame Aufgabe. Impulsgebend waren vor allem der Flüchtlingsbericht von Carl Ludwig (1957) und der Bericht über die Neutralität der Schweiz von Edgar Bonjour (1970), doch der Mythos der Schweiz als Zufluchtsort für Verfolgte bestand trotzdem bis in die 1990er Jahre. Mit der Berufung der Unabhängigen Expertenkommission (UEK) durch das schweizerische Parlament im Jahr 1996 und der Veröffentlichung ihres Schlussberichts, des sogenannten Bergier-Berichts, im Jahr 2002, wurde die schweizerische Wirtschafts- und Flüchtlingspolitik während des Zweiten Weltkrieges zum ersten Mal eingehend untersucht. Dies leitete eine kritische Auseinandersetzung mit der schweizerischen Zeitgeschichte in der öffentlichen Debatte ein.

In diesem Kontext schlug Hanspeter Kehl, ein Großrat des Kantons Basel-Stadt, im Jahr 1997 der schweizerischen Regierung die Errichtung eines Mahnmals für die an der schweizerischen Grenze abgewiesenen Flüchtlinge vor. Die Regierung antwortete zwar positiv, doch alle Konzeptvorschläge wurden von der Kunstkreditkommission abgelehnt. Somit wurde das Mahnmal zunächst nicht verwirklicht.

2010 erwarb der deutsche Theologe und Unternehmensberater Johannes Czwalina das sogenannte Bahnwärterhaus in Riehen, um dort eine Bleibe für seine Geschäftskunden einzurichten. Während des Zweiten Weltkrieges gehörte das Haus einem Beamten der Deutschen Reichsbahn, dessen drei Kinder während des Krieges oft Zeugen von Zurückweisungen an der schweizerischen Grenze wurden. Aus diesem Grund kontaktierten die drei Brüder Johannes Czwalina, um ihm ihre Geschichte zu erzählen, was ihn schließlich dazu bewog, das Haus in eine Gedenkstätte umzuwandeln. Die Gedenkstätte für Flüchtlinge zur Zeit des Zweiten Weltkrieges wurde am 22. Februar 2011 als erster Holocaust-Gedenkort der Schweiz eröffnet.

Angebote

Dauerausstellung zur schweizerischen Flüchtlingspolitik im Zweiten Weltkrieg, Sonderausstellungen zu verschiedenen Themen, Führungen, Onlineressourcen, Kulturveranstaltungen

Öffnungszeiten

Täglich 9.00 bis 17.00

Kontakt

https://www.gedenkstaetteriehen.ch/

info@gedenkstaetteriehen.ch

+49 7624 914 661

Inzlingerstraße 44
4125 Riehen, Schweiz/Switzerland